Ob man als neue Firma eine GmbH oder UG als Rechtsform der Vorratsgesellschaft wählt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Existenzgründer stellen sich häufig die Frage, welche Unternehmensform für ihre Geschäftsidee geeignet ist und wissen nicht selten, welche Unterschiede zwischen diesen beiden Varianten der Kaptitalgesellschaft bestehen.
GmbH als Vorratsgesellschaft UG als Vorratsgesellschaft
Nachfolgend möchten wir Ihnen die Vorteile der Vorratsgesellschaft erläutern, sowie die wesentlichen Unterschiede zwischen der GmbH und der sogenannten Mini GmbH als haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft erklären. GmbH oder UG sind Kapitalgesellschaften, welche als juristische Person grundsätzlich von Ihren Gesellschaftern getrennt ist. Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) ist an jedoch keine eigene Rechtsform, sondern lediglich eine vereinfachte Form der GmbH.
Bereits eine einzelne Person kann eine UG gründen, wobei man in diesem Fall von der “Ein-Mann-UG” spricht bei welcher Gesellschafter zugleich Geschäftsführer ist. Zudem kann der Gesellschafter gleichzeitig Angestellter für das eigene Unternehmen sein. Die UG (haftungsbeschränkt) ist jedoch verpflichtet, ein Viertel des jährlichen Gewinns als Rücklage einzubehalten bis das Startkapital einer GmbH erlangt wurde.
Ab diesem Zeitpunkt kann die UG in eine GmbH umgewandelt werden, was jedoch rechtlich nicht vorgeschrieben ist. Eine UG mit sehr geringen finanziellen Mitteln zu gründen, macht daher nur Sinn, wenn der neuen Firma so gut wie keine laufenden Betriebskosten entstehen, oder die Unternehmergesellschaft relativ schnell in der Lage ist, eigene Mittel zu erwirtschaften. Gerne informieren wir Sie detailliert über die Vorteile beim Kauf einer UG als Vorratsgesellschaft.
Die GmbH ist eine sehr etablierte Gesellschaftsform, welche sowohl in Deutschland, als auch im Ausland einen ausgesprochen guten Ruf genießt. Zur Anmeldung der Gesellschaft beim Handelsregister müssen Gründer nur die Hälfte des Stammkapitals eingebracht haben. Der Restbetrag wird erst fällig, sobald er von der Gesellschaft angefordert wird. Bei der GmbH handelt es sich um eine Rechtsform mit haftungsbeschränkten Gesellschaftern, so dass nur für die erbrachte Stammeinlage gehaftet und somit die Gesellschafter nicht mit Ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden können und die Haftung der Gesellschafter auf 25000 Euro begrenzt.
Beim Kauf einer GmbH als Vorratsgesellschaft entfallen für den Erwerber die zeitlich sehr intensiven Aufwendungen, das Stammkapital bei einer GmbH voll eingezahlt worden. Alle von uns angebotenen Vorratsgesellschaften verfügen selbstverständlich über eine Steuernummer, sind im Handelsregister eingetragen worden und verfügen auf Wunsch auch über ein Bankkonto. Zusätzlich sind sämtliche Gründungskosten bei der GmbH oder UG bereits bezahlt und im Kaufpreis der Vorratsgesellschaft enthalten.
Die UG (haftungsbeschränkt) ist im Grunde genommen die kleine Schwester der großen GmbH und in der Vergangenheit wurde Mindeststammkapital für die Errichtung einer Mini-GmbH gegenüber der GmbH stark gesenkt und beträgt für die UG nur einen Euro. Diese geringen Kosten sind häufig entscheidend, wenn es um den Kauf einer GmbH oder UG als Vorratsgesellschaft geht. Das Stammkapital der Unternehmergesellschaft ist vor Eintragung der Gesellschaft in voller Höhe bar zu erbringen. Nutzen Existenzgründer das gesetzliche Musterprotokoll welches sowohl den Gesellschaftsvertrag als auch die Gesellschafterliste und Bestellung des Geschäftsführers kombiniert, fallen im Vergleich zur GmbH geringere Notarkosten an, sofern die UG (haftungsbeschränkt) maximal einen Geschäftsführer und drei Gesellschafter hat. Im Rechtsverkehr darf die Unternehmergesellschaft jedoch nur mit dem Uzusatz “Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)” oder „UG (haftungsbeschränkt)“ auftreten.