Häufige Fragen
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Was ist eine Vorratsgesellschaft?

Eine bereits etablierte und im Handelsregister eingetragene Gesellschaft, die jedoch keine wirtschaftlichen Aktivitäten aufgenommen hat und unmittelbar von einem Interessenten übernommen werden kann, wird als Vorratsgesellschaft bezeichnet. Entgegen einer Mantelgesellschaft mit Geschäftsvergangenheit ist die Übernahme einer reinen Vorratsgesellschaft ist die Übernahme garantiert risikofrei.
Die Vorratsgesellschaften, die von LeMERLE angeboten werden, entsprechen den rechtlichen Vorgaben an die Gründung, sind als reine Vorratsgesellschaft eindeutig identifizierbar und gemäß den geltenden rechtlichen Bestimmungen zulässig.

LeMERLE Vorratsgesellschaften stehen ohne Wartezeiten bereit. Die Abläufe werden regelmäßig rechtlich kontrolliert und Urkunden an rechtliche Änderungen angepasst. Gewinnen Sie kostbare Zeit und wählen Sie aus einer Vielzahl von GmbHs und UGs die passende Vorratsgesellschaft aus.
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